Patentanwälte in Deutschland unterliegen der Patentanwaltsordnung und der Aufsicht der Patentanwaltskammer, www.patentanwalt.de sowie den Standesregeln der FICPI, www.ficpi.org.
In Deutschland zugelassene Patentanwälte sind berechtigt zur Vertretung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht und dem Bundesgerichtshof bei der überprüfung von Entscheidungen des Bundespatentgerichts und in europäischen Marken- und Geschmacksmustersachen vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante.
Europäische Patentvertreter (European Patent Attorney) sind berechtigt in Patentsachen vor dem Europäischen Patentamt zu vertreten
und sind Mitglied des Europäischen Patentinstitut (EPI), Postfach 26 01 12, 80058 München
Die Haftung der Kanzlei ist für deutsches Recht über die R + V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden abgesichert.
|